Erklärung zur Barrierefreiheit
Zur Erklärung zur Barrierefreiheit in leichter Sprache
Die Stiftung Unabhängige Patientenberatung Deutschland (Stiftung UPD) ist bemüht, ihre Website im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für den Webauftritt www.patientenberatung.de
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus § 3 Absätze 1 bis 4 und § 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer von der BIK-Prüfstelle am 26.07.2025 vorgenommenen Bewertung durch den BITV/EN 301 549-Test (Prüfbericht). Der BIK BITV-Test ist ein Verfahren zur umfassenden und zuverlässigen Prüfung der Barrierefreiheit von Websites und Webanwendungen auf Basis der BITV 2.0 / EN 301 549 V3.2.1.
Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen vollständig vereinbar.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 26.07.2025 erstellt.
Barrieren melden: Feedback und Kontaktangaben
Sie möchten Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit oder bestehende Barrieren melden? Sie können etwas auf unserer Website nicht ausreichend wahrnehmen, bedienen oder verstehen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen schreiben Sie eine E-Mail an: barrierefrei@patientenberatung.de
Schlichtungsverfahren
Wenn Ihre Kontaktaufnahme unter der oben genannten E-Mail-Adresse nicht erfolgreich war, Sie innerhalb von 4 Wochen keine Antwort erhalten haben, oder die Antwort unzureichend war, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen wenden.
Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Ein Rechtsbeistand ist nicht erforderlich.
Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: www.schlichtungsstelle-bgg.de
Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter: info@schlichtungsstelle-bgg.de