Für bestimmte, nicht eilige Operationen gibt es ein gesetzlich festgelegtes, so genanntes Zweitmeinungsverfahren. Das bedeutet: Eine Ärztin oder ein Arzt, die/der eine dieser Operationen empfiehlt, muss auf das Recht hinweisen, die Entscheidung für oder gegen den Eingriff noch einmal kostenlos mit einem anderen Spezialisten besprechen zu können.
Dieses Verfahren gilt für folgende Operationen:
Einige Krankenkassen bieten ihren Mitgliedern darüber hinaus auch eine Beratung durch einen zweiten, spezialisierten Arzt an, etwa für Operationen an der Wirbelsäule, an Knie und Hüfte.
Bei vielen Krankheiten gibt es mehr als eine Behandlungsmöglichkeit. Oft ist aber keine der Alternativen ideal, jede hat ihre Vor- und Nachteile. Dann hängt es stark von der persönlichen Situation und den eigenen Wünschen ab, was die beste Wahl ist. Einen zweiten Arzt zu befragen, kann bei der Entscheidung helfen.
Zu den vom gesetzlichen Zweitmeinungsverfahren erfassten Operationen beraten verschiedene Ärzte zudem sehr unterschiedlich, wie Vergleiche gezeigt haben. Die einen raten schnell zu einer Operation, die anderen halten sich zurück.
Manche Patientinnen und Patienten scheuen sich, ärztliche Empfehlungen zu hinterfragen. Das Zweitmeinungsverfahren soll sicherstellen, dass alle Patientinnen und Patienten die Möglichkeit haben, in Ruhe eine informierte Entscheidung zu treffen.
Wenn Ihnen eine der oben genannten Operationen empfohlen wurde, muss die Ärztin oder der Arzt Sie normalerweise mindestens zehn Tage vor dem geplanten Eingriff auf Ihr Recht auf eine zweite Meinung hinweisen. Ausführliche Informationen rund um Ihren Anspruch auf eine ärztliche Zweitmeinung finden Sie in einem Merkblatt des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA).
Wenn Sie sich gut genug informiert fühlen und keine Fragen mehr haben, brauchen Sie nichts weiter zu tun. Die zweite Meinung ist ein freiwilliges Angebot, das Sie nicht in Anspruch nehmen müssen.
Wenn Sie eine zweite Meinung einholen möchten, finden Sie im Internet eine Liste der dafür zur Verfügung stehenden Ärztinnen und Ärzte. Sie können auch bei Ihrer Krankenkasse nach geeigneten Spezialisten nachfragen.
Gesetzlich Krankenversicherte haben in Deutschland freie Arztwahl. Deshalb besteht grundsätzlich immer die Möglichkeit, zu einem Gesundheitsproblem mehr als eine Ärztin oder einen Arzt um Rat zu fragen. Der Vorteil beim Zweitmeinungsverfahren ist, dass die Ärzte für die zweite Meinung eine besondere Qualifikation vorweisen müssen. Sie dürfen zudem nicht in derselben Praxis oder Klinik wie der erste Arzt arbeiten. Und sie dürfen nicht an dem Krankenhaus beschäftigt sein, in dem die Operation stattfinden soll.
Wenn Sie sich eine Ärztin oder einen Arzt für eine zweite Meinung ausgesucht haben, vereinbaren Sie einen Termin für ein Gespräch.
Die Ärztin oder der Arzt benötigt Ihre bisherigen Unterlagen wie Befunde und Untersuchungsergebnisse. Welche Unterlagen nötig sind, erfahren Sie bei der Terminvereinbarung. Sie können sich die Befunde von Ihrer ersten Arztpraxis mitgeben lassen. Oder Sie lassen sie direkt von dort an den zweiten Arzt schicken. Beides ist für Sie kostenlos.
In der Regel wird der zweite Arzt Sie nicht erneut untersuchen, sondern Ihre Unterlagen lesen und ergänzende Fragen stellen. Falls doch weitere Untersuchungen sinnvoll sind, bespricht die Ärztin oder der Arzt das mit Ihnen.
Der zweite Arzt oder die zweite Ärztin wird die Empfehlung mit Ihnen besprechen. Sie können sich dann frei für die aus Ihrer Sicht beste Behandlung entscheiden, also zum Beispiel einen geplanten Operationstermin wieder absagen. Wenn Sie es wünschen, erhalten Sie auch eine schriftliche Zusammenfassung. Sie können diese Empfehlung auch an Ihren ersten Arzt schicken lassen.
Sie finden im Bereich "Mehr Wissen" verschiedene Entscheidungshilfen, die Ihre Entscheidung untersützen können.
Weitere Unterstützung beim Umgang mit schwierigen Entscheidungen finden Sie in unserem Mehr Wissen „Sich informieren und entscheiden".
Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA). Richtlinie zum Zweitmeinungsverfahren (Zm-RL): Erstfassung