Röteln sind eine Virusinfektion, an der Menschen jeden Alters erkranken können. Meist verläuft sie harmlos – außer in der frühen Schwangerschaft: Wenn sich eine Frau in den ersten vier Schwangerschaftsmonaten mit Röteln ansteckt, kommt es beim ungeborenen Kind sehr wahrscheinlich zu schweren Fehlbildungen.
Durch die Einführung der Röteln-Impfung kommt die Infektion heute nur noch sehr selten vor.
Eine Röteln-Infektion verläuft meist unbemerkt oder nur mit leichten erkältungsähnlichen Beschwerden wie Husten, Schnupfen und Kopfschmerzen. Manchmal treten Lymphknotenschwellungen an Hals und Nacken, leichtes Fieber oder eine Bindehautentzündung auf. Anschließend kann ein Hautausschlag mit kleinen hellroten, nicht juckenden Flecken hinzukommen.
Der Ausschlag beginnt hinter den Ohren und breitet sich erst im Gesicht und dann auf den gesamten Körper aus. Die Flecken verschwinden nach 1 bis 3 Tagen wieder. Bei Kindern zeigt sich meist nur der Hautausschlag, Erwachsene haben häufiger auch Kopf- und Gelenkschmerzen sowie Fieber.
Typischer Hautausschlag bei Röteln
Rötelnviren werden durch Sprechen, Husten oder Niesen übertragen (Tröpfcheninfektion). Schwangere, die an Röteln erkrankt sind, können die Viren auf das ungeborene Kind übertragen.
Vor Einführung der Impfung sind vor allem Kinder an Röteln erkrankt. Durch die Impfung sind Röteln heute sehr selten: Pro Jahr werden in Deutschland nur noch etwa 20 bis 40 Röteln-Infektionen gemeldet, die Hälfte davon bei Erwachsenen. Da Röteln häufig ohne Symptome verlaufen, werden sie allerdings nicht immer erkannt.
Die ersten Beschwerden treten erst 2 bis 3 Wochen nach der Ansteckung auf. Sie halten etwa eine Woche an. Ansteckungsgefahr besteht eine Woche vor bis zu einer Woche nach Auftreten des Hautausschlags.
Röteln verlaufen meist harmlos. Seltene Folgeerkrankungen sind Bronchitis, Mittelohrentzündung, Herzmuskel- oder Gehirnentzündung. Sie treten eher bei Erwachsenen auf.
Während einer Schwangerschaft kann die Infektion aber für das ungeborene Kind gefährlich werden: Wenn sich die werdende Mutter in den ersten vier Schwangerschaftsmonaten mit Röteln ansteckt, kann ihr Kind schwere Schäden davontragen, etwa an Augen, Herz oder Innenohr (Taubheit), aber auch am Gehirn. Zudem kann es zu einer Fehl- oder Frühgeburt kommen. Ab dem fünften Schwangerschaftsmonat sind Schäden durch eine Röteln-Infektion aber die Ausnahme.
Eine Röteln-Infektion kann wegen des Hautausschlags mit Krankheiten wie Masern oder Scharlach verwechselt werden. Deshalb können Röteln nur durch den Virusnachweis in einem Rachenabstrich oder einer Urinprobe sicher festgestellt werden. Eine Blutuntersuchung auf Antikörper ist erst einige Tage nach Beginn des Hautausschlags aussagekräftig.
Vor Röteln schützt eine wirksame und sichere Impfung. Sie wird allen Kindern empfohlen – und allen Frauen im gebärfähigen Alter, die nicht geimpft sind oder unsicher sind, ob sie geimpft wurden. Bei den Routinekontrollen in der Schwangerschaft wird geprüft, ob ein Immunschutz gegen Röteln besteht. Während der Schwangerschaft darf allerdings nicht gegen Röteln geimpft werden.
Auch Menschen, die mit Schwangeren zu tun haben, sollten sich impfen lassen – ebenso Personen, die in Gemeinschaftseinrichtungen wie Kindertagesstätten, Ausbildungsstätten oder Krankenhäusern arbeiten.
Die Röteln-Impfung wird bei Kindern mit der Impfung gegen Masern und Mumps kombiniert (MMR-Impfung) oder zusätzlich mit der Impfung gegen Windpocken (MMRV-Impfung). Ein Einzelimpfstoff gegen Röteln ist in Deutschland nicht verfügbar.
Zum ersten Mal wird im Alter von 11 Monaten geimpft, zum zweiten Mal im Alter von 15 Monaten. Wenn ein Kind schon früher in eine Kindertagesstätte geht, ist die Erstimpfung ab dem Alter von neun Monaten möglich.
Nach der Impfung ist man in der Regel ein Leben lang gegen Röteln geschützt.
Die Röteln-Impfung ist wichtig, damit sich die Erkrankung nicht ausbreiten kann. Wenn ein Großteil der Bevölkerung geimpft ist, sind auch Menschen geschützt, die nicht geimpft werden können, wie zum Beispiel Schwangere. Dies wird als Gemeinschaftsschutz oder Herdenimmunität bezeichnet. Damit dies erreicht werden kann, müssen so viele Menschen wie möglich gegen Röteln geimpft sein.
Gegen Rötelnviren gibt es keine wirksamen Medikamente. Falls nötig, können fiebersenkende und schmerzlindernde Mittel die Beschwerden lindern. Wichtig sind Schonung und Bettruhe, damit der Körper sich erholen kann.
Kinder und Erwachsene, die an Röteln erkrankt sind, müssen engen Kontakt mit anderen meiden – vor allem mit Schwangeren. Erkrankte dürfen keine Gemeinschaftseinrichtungen wie Schulen, Kindergärten oder Pflegeheime besuchen oder dort arbeiten. Bis zum Abklingen der Symptome gilt dies auch für öffentliche Veranstaltungen, Feiern und andere Anlässe.
Für Schwangere ohne Impfschutz ist es besonders wichtig, den Kontakt mit an Röteln Erkrankten zu vermeiden. Sie dürfen bis zur 20. Schwangerschaftswoche (Ende des 5. Monats) nicht in Berufen arbeiten, in denen sie engen Kontakt mit Kindern und Jugendlichen haben.
Wichtig ist auch, Menschen mit denen man persönlich Kontakt hat oder hatte über die mögliche Erkrankung zu informieren. Zudem sollte man Arztpraxen vor einem Besuch Bescheid sagen, damit sie Schutzmaßnahmen ergreifen können. Menschen, die nicht ausreichend gegen Röteln geschützt sind, wird empfohlen, sich möglichst bald nach dem Kontakt mit einer an Röteln erkrankten Person impfen zu lassen. Dadurch soll eine weitere Ausbreitung verhindert werden.
Röteln sind eine meldepflichtige Erkrankung. Die Ärztin oder der Arzt muss schon den Verdacht auf Röteln unmittelbar dem zuständigen Gesundheitsamt melden.
Weitere Informationen zu Röteln finden Sie bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) sowie beim Robert Koch-Institut (RKI).
Die Haus- oder Kinderarztpraxis ist meist die erste Anlaufstelle, wenn man krank ist oder bei einem Gesundheitsproblem ärztlichen Rat braucht. Wir informieren darüber, wie man die richtige Praxis findet, wie man sich am besten auf den Arztbesuch vorbereitet und was dabei wichtig ist.
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Robert Koch-Institut (RKI). Infektionskrankheiten A-Z: Röteln. 20.05.2020.