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Die wichtigste Maßnahme für gesunde Zähne ist regelmäßiges und richtiges Zähneputzen. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen zweimal jährlich zahnärztliche Kontrolluntersuchungen. Der Zahnarzt oder die Zahnärztin kann einmal im Jahr Zahnstein zulasten der gesetzlichen Krankenkasse entfernen.
Viele Zahnärzte und Zahnärztinnen empfehlen darüber hinaus regelmäßige professionelle Zahnreinigungen (PZR). Die PZR muss in der Regel selbst gezahlt werden, einige Krankenkassen geben hierzu einen Zuschuss.
Der Begriff „professionelle“ Zahnreinigung ist eine Sammelbezeichnung, die eine Vielzahl verschiedener Maßnahmen umfasst. Dazu gehören in der Regel:
Welche der einzelnen Maßnahmen im individuellen Fall angewendet werden, entscheidet der behandelnde Zahnarzt oder die Zahnärztin. Eine verpflichtende Vorgabe gibt es hierfür nicht. Die PZR wird vom Zahnarzt oder der Zahnärztin selbst durchgeführt oder von speziell ausgebildeten Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen. Dies können zum Beispiel Zahnmedizinische Prophylaxeassistenten/-innen oder Dentalhygieniker/-innen sein.
Viele Menschen nehmen eine PZR aus ästhetischen Gründen in Anspruch. Verfärbungen von Zähnen werden entfernt oder vermindert und die Zähne fühlen sich glatt und sauber an.
Ob und in welchen Fällen die PZR darüber hinaus auch einen medizinischen Nutzen hat, ist nicht eindeutig geklärt.
Die Bundeszahnärztekammer, die Deutsche Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde und andere zahnärztliche Fachgesellschaften sind davon überzeugt, dass die PZR Erkrankungen wie Karies oder Parodontose vorbeugt. Sie raten zu der regelmäßigen Durchführung einer professionellen Zahnreinigung. Umfang und Häufigkeit der Behandlung sollen dabei von der individuellen Situation des Patienten oder der Patientin abhängig gemacht werden. Üblich sind nach Angaben der Fachgesellschaften jährliche beziehungsweise halbjährliche Termine, bei hohem Risiko für Erkrankungen wie Karies oder/und Parodontose gegebenenfalls auch häufiger.
Der Nutzen der PZR ist jedoch bisher nicht durch ausreichend aussagekräftige Studien belegt. Nur wenige Studien untersuchen systematisch, ob die PZR bei Menschen mit gesunden Zähnen als vorbeugende Maßnahme wirksam ist. Durchgeführte Studien haben nur wenige Teilnehmer und Teilnehmerinnen oder sind nicht vergleichbar, da zum Beispiel unterschiedliche Verfahren als PZR angewendet wurden. Der IGeL-Monitor bewertet den Nutzen der PZR bei Erwachsenen mit gesunden Zähnen daher als unklar. Der IGeL-Monitor wird von dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen e.V. finanziert und untersucht mit wissenschaftlich hochwertigen Methoden Risiko und Nutzen von sogenannten individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL).
Wissenschaftlich basierte Empfehlungen oder Leitlinien dazu, wann, wie oft und mit welchen Maßnahmen eine PZR durchgeführt werden soll, gibt es bisher nicht.
Weitgehend anerkannt ist der Nutzen der professionellen Zahnreinigung im Rahmen einer Parodontose-Behandlung. Die Parodontose ist eine Erkrankung des Zahnbettes und des Zahnhalteapparates. Sie äußert sich zum Beispiel durch Zahnfleischbluten und empfindliche Zahnhälse. Im fortgeschrittenen Stadium können sich Zähne lockern und ausfallen. Parodontose ist eine häufige Erkrankung bei Menschen ab dem mittleren Lebensalter.
Viele Jahre lang war es üblich, dass Patienten und Patientinnen zunächst eine PZR auf eigene Kosten durchführen lassen sollten, bevor sie eine Parodontose-Behandlung zu Lasten der Krankenkasse bekommen konnten. Zahnärzte und -ärztinnen beriefen sich dabei auf die Behandlungsrichtlinie des gemeinsamen Bundesauschuss. Diese legte fest, dass die Kosten für eine Parodontose-Behandlung nur übernommen werden, wenn kein Zahnstein und sonstige Reizfaktoren vorliegen und Patienten und Patientinnen zur richtigen Mundhygiene angeleitet wurden. Um diese Voraussetzungen zu erfüllen, empfahlen Zahnärzte und -ärztinnen in der Regel eine PZR. Es bestand demnach die Situation, dass eine Selbstzahlerleistung Voraussetzung für eine Kassenleistung war. Die UPD hat in ihrem jährlichen Bericht (Monitor Patientenberatung) wiederholt darauf hingewiesen, dass dieses Vorgehen wenig patientenorientiert ist.
Seit Juli 2021 gilt die Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses zur systematischen Behandlung von Parodontitis und anderer Parodontalerkrankungen (PAR-Richtlinie). Diese berücksichtigt die einzelnen Behandlungsschritte der Parodontose-Behandlung nach dem aktuellen Stand der wissenschaftlichen Forschung. Unter anderem nennt sie das Aufklärungs- und Therapiegespräch, die patientenindividuelle Mundhygieneunterweisung und die strukturierte Nachsorge (unterstützende Parodontitistherapie) als eigene Therapieschritte. Die Rolle der PZR wird in der neuen Richtlinie nicht explizit geklärt. Es bleibt abzuwarten, ob die neue Richtlinie dazu beiträgt, Betroffenen eine Parodontose-Behandlung zu ermöglichen – unabhängig davon, ob sie zuvor auf eigene Kosten eine PZR durchführen lassen oder nicht.
Nebenwirkungen der PZR wurden bisher nicht systematisch in Studien untersucht. Zu den bekannten Nebenwirkungen zählen leichte Verletzungen von Zahn oder Zahnfleisch und kurzfristig empfindlichere Zähne. Durch unsachgemäße Anwendung oder bei hartnäckigen Auflagerungen sind Beschädigungen von Zahnschmelz oder Wurzelzement denkbar.
Die Kosten für eine PZR können sehr unterschiedlich sein. Sie sind unter anderem abhängig von der Anzahl der behandelten Zähne, von der Schwierigkeit und dem Zeitaufwand. Zahnärzte und Zahnärztinnen müssen die PZR nach der privaten Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) abrechnen. Laut Kassenzahnärztlicher Bundesvereinigung (KZBV) liegt die übliche Preisspanne zwischen 80 und 120 Euro.
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für die PZR in der Regel nicht. Viele Krankenkassen bieten jedoch freiwillig Zuschüsse zur Zahnreinigung an. Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung führt seit einigen Jahren diesbezüglich Umfragen unter den gesetzlichen Krankenkassen durch. Die Ergebnisse sind auf der Internetseite der KZBV einsehbar. Gesetzlich Versicherte können sich direkt bei ihrer Krankenkasse erkundigen, ob diese die professionelle Zahnreinigung mit Zuschüssen unterstützt und wie sie diese gegebenenfalls beantragen können.
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