Um nach einer Verhütungspanne oder ungeschütztem Geschlechtsverkehr zu verhindern, dass eine Schwangerschaft entsteht, gibt es die „Pille danach“. Die „Pille danach“ enthält Hormone, die den Eisprung hemmen oder verzögern. Wenn der Eisprung bereits erfolgt ist hat sie jedoch keine Wirkung. Deshalb ist es wichtig, die Pille danach sobald wie möglich nach dem ungeschützten Kontakt zu nehmen. Je schneller sie eingenommen wird, desto besser ist die Wirksamkeit.
Die „Pille danach“ können betroffene Frauen in der Apotheke kaufen – auch ohne Rezept. Der Apotheker oder die Apothekerin berät, welche „Pille danach“ im individuellen Fall geeignet ist und was bei der Einnahme beachtet werden muss. Dabei werden zum Beispiel Vorerkrankungen oder andere Medikamente berücksichtigt.
Auch der Kassenärztliche Bereitschaftsdienst kann bei Fragen oder Unsicherheiten helfen. Dieser ist unter der Telefonnummer 116117 jederzeit erreichbar. Der Bereitschaftsdienst kann ggf. auch ein Rezept für die „Pille danach“ ausstellen. Bei gesetzlich versicherten Frauen unter 22 Jahren wird das Medikament dann von der Krankenkasse bezahlt (ab dem 18. Geburtstag mit Zuzahlung).
Wie jedes Medikament kann die „Pille danach“ unerwünschte Wirkungen haben, zum Beispiel Kopf- und Bauchschmerzen, Schmierblutungen und Erbrechen. Nach der Einnahme der „Pille danach“ sollten betroffene Frauen sich am besten von ihrem Frauenarzt oder ihrer Frauenärztin beraten lassen. So gehen sie sicher, dass keine Schwangerschaft besteht und können zum Beispiel Fragen zur weiteren Verhütung klären.
Weitere Informationen zur „Pille danach“ finden Sie auf dem Informationsportal der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung zum Thema Familienplanung sowie auf dem Jugendportal Loveline.
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