Bei Lebensgefahr
In lebensbedrohlichen Notfällen, also zum Beispiel bei schweren Verletzungen, Herzstillstand, Symptomen eines Herzinfarkts oder Schlaganfalls, gilt: keine Zeit verlieren.
Wählen Sie den Notruf: 112
Was sind lebensbedrohliche Notfälle?
Beispielhafte Symptome und bedrohliche Zustände:
Erkennen: Was ist passiert?
Beurteilen: Welche Gefahr droht? Wie geht es der verletzten oder erkrankten Person?
Handeln: Was erfordert die Situation?
Prüfen, rufen, drücken: Auf der Internetseite von „ein Leben retten“ finden Sie eine anschauliche Anleitung zu den wichtigsten Schritten der Ersten Hilfe und Reanimation, die sich an Laien richtet: https://www.einlebenretten.de
Auf der Seite des Deutschen Roten Kreuzes finden Sie eine ausführliche Anleitung zu den einzelnen Schritten der Herz-Lungen-Wiederbelebung, die sich an geschulte Helfer richtet: www.drk.de/hilfe-in-deutschland/erste-hilfe/erste-hilfe-online/herz-lungen-wiederbelebung/
Kinder-Notfälle: Tipps zum richtigen Verhalten in Notfallsituationen, die Kinder betreffen, finden Sie auf der Seite der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung: www.kindergesundheit-info.de/themen/sicher-aufwachsen/notfall-infos/notfallsituationen/
Beispiele für Beschwerden, die in den Notaufnahmen der Krankenhäuser versorgt werden, sind Verletzungen wie Schnitt- und Platzwunden, Knochenbrüche oder Verbrennungen. Auch lebensbedrohliche Erkrankungen wie Herzinfarkt oder Schlaganfall werden in den Notaufnahmen versorgt, in diesen Fällen wählen Sie am besten die Notrufnummer 112.
Die Notaufnahme im Krankenhaus ist die entscheidende Schnittstelle zwischen Rettungsdienst und Klinik/Krankenhaus. Hier muss schnell und strukturiert gehandelt werden. Die Behandlung der Patientinnen und Patienten richtet sich dabei nicht nach der Reihenfolge des Eintreffens, sondern nach der Dringlichkeit der Behandlung.
Weltweit, auch in Deutschland, werden standardisierte Systeme in Notaufnahmen eingesetzt, um die Dringlichkeit der Behandlung innerhalb einer kurzen Zeit abschätzen zu können. Die Einschätzung erfolgt dabei oft anhand sogenannter Triage-Systeme.
Geschultes und erfahrenes Personal schätzt standardisiert anhand der geschilderten Symptome der Patientinnen und Patienten die Erkrankungs- beziehungsweise Verletzungsschwere ab. Je nach Schweregrad erfolgt die Zuordnung in eine Kategorie. Dabei entsprechen verschiedene Kategorien unterschiedlichen Behandlungsprioritäten.
Im sogenannten Manchester-Triage-System, das hierzulande in Notaufnahmen verwendet wird, gibt es eine fünfstufige Zuordnung: Kategorie Rot bedeutet „sofortige Behandlung“, Orange „sehr dringende Behandlung“, Gelb „dringende Behandlung“, Grün „normale Behandlung“ und Kategorie Blau „nicht dringend“.
Für dringende und akute gesundheitliche Probleme, die nicht lebensbedrohlich sind, können Sie sich außerhalb der hausärztlichen Sprechzeiten an den ärztlichen Bereitschaftsdienst wenden. Diesen erreichen Sie bundesweit kostenfrei unter der sechsstelligen Rufnummer: 116117
Auch nachts, am Wochenende und an Feiertagen: Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte haben in Deutschland die Verpflichtung, außerhalb der regulären Praxiszeiten die Notfallversorgung aufrechtzuerhalten. Beteiligt sind grundsätzlich Ärzte und Ärztinnen aller Fachgebiete. Der ärztliche Bereitschaftsdienst ist regional unterschiedlich aufgebaut und wird von den Kassenärztlichen Vereinigungen organisiert. In einigen Regionen wird der ärztliche Bereitschaftsdienst auch als „Notfalldienst“ oder „Notdienst“ bezeichnet. Das Angebot umfasst Bereitschaftsdienstpraxen, die Sie ohne Anmeldung aufsuchen können, und mancherorts den fahrenden Bereitschaftsdienst, der gegebenenfalls Hausbesuche macht.
Der organisierte ärztliche Bereitschaftsdienst dient dazu, eine flächendeckende ambulante ärztliche Versorgung in dringenden Fällen außerhalb der regulären Sprechzeiten von Arztpraxen sicherzustellen. Diese Notfallversorgung können sowohl sowohl gesetzlich versicherte als auch privat versicherten Patientinnen und Patienten in Anspruch nehmen. Die Kosten der Behandlung werden von den gesetzlichen Krankenkassen und privaten Krankenversicherungen (hier abhängig vom Vertrag und Selbstbehalt) übernommen.
Zur Orientierung dient folgende Faustregel: Handelt es sich um eine Erkrankung, wegen der Sie normalerweise eine Arztpraxis aufsuchen würden, aber die Behandlung kann aus medizinischen Gründen nicht bis zum nächsten Praxisöffnungstag warten, dann ist der ärztliche Bereitschaftsdienst zuständig. Dies ist zum Beispiel bei einer Grippe, hohem Fieber oder starkem Erbrechen der Fall.
Beispiele für dringende gesundheitliche Beschwerden und Erkrankungen, die vom Kassenärztlichen Bereitschaftsdienst versorgt werden können:
Unter der Bereitschaftsdienstnummer 116117 erreichen Sie Fachpersonal in den regionalen Leitstellen, das Ihr Anliegen aufnimmt und an Ärztinnen und Ärzte weiterleitet. Der Patientenservice 116117 unterstützt Sie auch bei der Einschätzung der Dringlichkeit der Situation, wenn Sie zum Beispiel unsicher sind, ob Sie mit dem Arztbesuch bis zum nächsten Werktag warten können. Auch wenn Sie Fragen haben, wie Sie sich selbst helfen können, ist der Bereitschaftsdienst der richtige Ansprechpartner.
Grundsätzliche Informationen zum Kassenärztlichen Bereitschaftsdienst finden Sie auf der Informationsplattform der Kassenärztlichen Vereinigungen und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung unter folgendem Link: www.116117.de. Dort gibt es auch eine Suchfunktion, mit der Sie Bereitschaftsdienstpraxen in Ihrer Umgebung finden können. Auch den kinder- und jugendärztlichen Bereitschaftsdienst finden Sie in der Suchmaske.
Einfache Hilfe für Hör- und Sprachgeschädigte:
Hör- und Sprachgeschädigte können sich mit einem Faxformular an die kostenfreie Faxnummer 0800 - 58 95 210 wenden. Das Formular finden Sie hier: www.116117.de/html/de/fax-formular.php
Die Giftnotruf- oder Giftinformationszentralen sind für akute Vergiftungsfälle 24 Stunden erreichbar. Dort erhalten Sie Informationen und Beratung zu Vergiftungen zum Beispiel durch Medikamente, Pflanzen, Drogen, Tiere, Pilze, Haushaltsmittel oder Chemikalien. Bei lebensbedrohlichen Symptomen durch eine Vergiftung (zum Beispiel bei Bewusstlosigkeit, Krampfanfällen) rufen Sie den Rettungsdienst 112.
Eine Übersicht der Giftnotrufzentralen für den deutschsprachigen Raum finden Sie auf der Internetseite des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) unter folgendem Link: https://www.bvl.bund.de/
Apotheken-Notdienste finden Sie im Internet auf dem offiziellen Gesundheitsportal der deutschen ApothekerInnen: https://www.aponet.de/apotheke/notdienstsuche.
Gerne unterstützen wir Sie auf Wunsch bei der Suche nach der nächstgelegenen Notdienstapotheke.
Welche Apotheke in Ihrer Nähe wann geöffnet hat, erfahren Sie auch unter der kostenlosen Rufnummer 0800 00 22 8 33 (vom Festnetz). Alternativ können Hilfesuchende unter der Kurzwahl 22 8 33 anrufen (vom Handy, 69 Cent/Minute) oder eine SMS mit dem Inhalt „apo“ an die 22 8 33 senden (69 Cent/SMS). Nachdem Sie der Ortung und Lokalisierung Ihres Standortes zugestimmt haben, erhalten Sie eine SMS mit allen Informationen zur nächstgelegenen geöffneten Apotheke.
Zahnärztliche Bereitschaftsdienste (je nach Region auch zahnärztlicher Notdienst oder zahnärztlicher Notfalldienst genannt) werden unter anderem von den Kassenzahnärztlichen Vereinigungen sowie den Zahnärztekammern der jeweiligen Bundesländer organisiert.
Welche Praxis Bereitschaftsdienst hat, erfahren Sie auf der Seite der Kassenzahnärztlichen Vereinigung des jeweiligen Bundeslandes. Auf der Internetseite der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung sind alle Kassenzahnärztlichen Vereinigungen der Bundesländer verlinkt. Dort finden Sie auch Tipps für Patientinnen und Patienten bei einem Zahnunfall.
Beispiele für Vorfälle, die vom zahnärztlichen Bereitschaftsdienst versorgt werden können:
Gut zu wissen: Die Kosten der zahnärztlichen Notfallbehandlung in einer zahnärztlichen Bereitschaftsdienstpraxis werden von den gesetzlichen Krankenkassen und privaten Krankenversicherungen (hier abhängig vom Vertrag und Selbstbehalt) übernommen.
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Unser Beratungsteam beantwortet Ihre Fragen gern:
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Unser Anspruch ist es verständliche Texte für alle Menschen zu schreiben. Um unserem Ziel gerecht zu werden, binden wir medizinische beziehungsweise juristische Laien als Testleser ein, bevor wir die Texte veröffentlichen. Die Texte sind sachlich und frei von rechtlichen und gesundheitsbezogenen Wertungen. Wir aktualisieren unsere Texte zeitnah, wenn dies erforderlich ist, und prüfen alle Texte mindestens einmal jährlich.
Details zu unserer Vorgehensweise finden Sie in unserem Methodenpapier zur Erstellung und Präsentation von gesundheitlichen und gesundheitsrechtlichen Informationen in der Patientenberatung der UPD.
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