Die Abkürzung MRSA steht für Methicillin-resistenter Staphylococcus aureus. Bakterien der Art Staphylococcus aureus kommen allgegenwärtig und auch auf der Haut von vielen gesunden Menschen vor. Sind diese Bakterien gegen das Antibiotikum Methicillin resistent, also unempfindlich, werden sie als MRSA bezeichnet. Da Methicillin-resistente Staphylokokken auch gegen einige andere Antibiotikagruppen resistent sind, wird die Abkürzung zum Teil auch mit „Multiresistenter Staphylococcus aureus“ übersetzt.
Nicht immer verursacht das Vorhandensein von MRSA Symptome oder Krankheitszeichen. Meist siedeln MRSA nur auf Menschen, zum Beispiel auf der Haut oder Schleimhäuten, ohne sie krankzumachen. Dies wird als Besiedelung oder Kolonisation bezeichnet; Betroffene sind MRSA-Träger, ohne selbst krank zu sein.
Erst wenn die Bakterien über Wunden oder durch Schleimhäute in den Körper gelangen, kann eine Infektion ausbrechen. Typische Infektionen durch Staphylokokken inklusive MRSA sind zum Beispiel Entzündungen von Wunden oder der Haut, Lungenentzündung, Harnwegsinfektionen und Blutvergiftung (Sepsis).
Am häufigsten werden die Erreger durch direkten Kontakt von Mensch zu Mensch weitergegeben. Der Hauptübertragungsweg sind dabei die Hände. Eine Ansteckung ist aber zum Beispiel ebenfalls über verunreinigte Gegenstände (Türgriffe, Bettwäsche) möglich.
MRSA wird nicht bei jedem Kontakt mit einem MRSA-Träger übertragen, in der Regel ist hierfür ein intensiver Kontakt erforderlich. Wenn MRSA übertragen wird, verschwindet das Bakterium bei gesunden Menschen oft im Laufe der Zeit wieder von der Haut, ohne dass eine dauerhafte Besiedelung bestehen bleibt oder eine Infektion auftritt.
Das Risiko für eine Übertragung und eine dauerhafte Besiedelung ist bei Patienten und Patientinnen mit bestimmten Risikofaktoren stark erhöht, zum Beispiel bei Menschen mit chronischen Erkrankungen, mit Wunden oder liegenden Kathetern. Da Patienten und Patientinnen in einem Krankenhaus oft mehrere dieser Risikofaktoren erfüllen, sind diese besonders gefährdet. Darum sind spezielle Schutzmaßnahmen in einem Krankenhaus notwendig.
Außerhalb der Einrichtungen des Gesundheitswesens ist die Übertragung von MRSA sehr viel weniger wahrscheinlich. Deshalb ist die Teilnahme am normalen öffentlichen Leben für MRSA-Träger unproblematisch. Untersuchungen oder spezielle Maßnahmen für gesunde Kontaktpersonen sind nicht erforderlich.
Eine MRSA-Besiedelung wird durch einfache Abstriche nachgewiesen: Mit einem speziellen Tupfer streicht der Arzt oder die Ärztin über die zu untersuchende Haut oder Schleimhaut. In der Regel werden Abstriche des Nasenvorhofs, des Rachens, der Achselhöhlen und der Leiste genommen. Der Tupfer wird in ein mikrobiologisches Labor geschickt. Das Labor untersucht, ob MRSA in dem Abstrich vorhanden ist.
Wenn Krankheitszeichen vorliegen, können auch andere Materialien auf MRSA untersucht werden, zum Beispiel Urin, Blut oder Abstriche von infizierten Wunden.
Vor einer geplanten medizinischen Behandlung wird manchmal ein Screening auf MRSA durchgeführt. Dies dient dem Schutz der Betroffenen selbst: Durch eine vorherige Sanierung kann das Risiko für Komplikationen gesenkt werden und im Falle einer Infektion können die geeigneten Antibiotika ausgewählt werden. Gleichzeitig können durch angemessene Hygienemaßnahmen andere Patienten und Patientinnen vor einer Übertragung geschützt werden. Auch der Hausarzt oder die Hausärztin kann bei Personen mit bestehenden Risikofaktoren ein MRSA-Screening vornehmen. Eine generelle Testung gesunder Menschen ist jedoch nicht erforderlich.
Die erste Anlaufstelle bezüglich einer MRSA-Besiedelung oder Infektion ist die Hausarztpraxis. Hausärzte und Hausärztinnen können sich bei der Kassenärztlichen Bundesvereinigung speziell für die MRSA-Diagnostik und -Behandlung zertifizieren lassen. Entsprechend zertifizierte Ärzte lassen sich über die Kassenärztliche Vereinigung des jeweiligen Bundeslandes suchen. Darüber hinaus können Ärzte oder Ärztinnen mit Zusatzqualifikation im Bereich Infektionskrankheiten (Infektiologie) als Ansprechpartner dienen. Im Krankenhaus kann man sich bei Fragen zum Umgang mit MRSA auch an die Hygienebeauftragten wenden.
Eine asymptomatische Besiedelung kann gegebenenfalls durch desinfizierende Präparate bekämpft werden. Hierzu werden zum Beispiel Nasensalben, desinfizierende Rachenspülungen und Ganzkörperwaschungen der Haut mit antiseptischen Seifen und Shampoos angewendet. Wenn eine MRSA-Besiedelung bekannt ist, wird in der Regel eine Beseitigung des Keimes angestrebt. Besondere Situationen − wie zum Beispiel chronische Wunden oder dauerhaft liegende Katheter − können allerdings sogenannte Sanierungshemmnisse darstellen, bei denen eine Beseitigung des Erregers häufig nicht gelingt. In diesen Fällen kann gegebenenfalls abgewartet werden, bis der hemmende Faktor beseitigt ist. Eine Behandlung erfolgt in solchen Fällen nur bei Auftreten von klinischen Symptomen.
Für die Behandlung klinisch relevanter Infektionen stehen bestimmte Antibiotika zur Verfügung. Viele der standardmäßig eingesetzten Antibiotika sind gegen MRSA nicht wirksam. Es gibt aber noch immer Substanzen, mit denen die meisten MRSA-Infektionen wirkungsvoll behandelt werden können. Mit einem sogenannten Antibiogramm kann der Arzt oder die Ärztin testen, auf welche Antibiotika der Erreger reagiert und gegen welche er resistent ist. So können gezielt geeignete Antibiotika ausgesucht werden.
Um zu verhindern, dass sich MRSA in Krankenhäusern und anderen medizinischen Einrichtungen verbreitet, sind Hygienemaßnahmen erforderlich. Diese hängen vor allem von dem Risiko einer Ansteckung und Erkrankung durch MRSA ab. Das Robert Koch-Institut, die zuständige Bundesbehörde, gibt diesbezüglich Empfehlungen und Richtlinien heraus.
Immer wieder stellt sich für Menschen, die mit MRSA besiedelt sind, die Frage, wen sie darüber informieren müssen. Rechtliche Vorgaben gibt es diesbezüglich nicht.
Im medizinischen Kontext ist es sinnvoll, alle an medizinischen Maßnahmen Beteiligten über eine MRSA-Besiedelung zu informieren, damit sie entsprechende Hygienemaßnahmen ergreifen können. Eine Besiedelung oder Infektion mit MRSA darf kein Grund sein, Menschen eine medizinisch notwendige Behandlung vorzuenthalten. Die erforderlichen Hygienemaßnahmen können jedoch ein Hindernis darstellen, falls eine Klinik zum Beispiel kein Einzelzimmer zur Verfügung stellen kann.
Auch in manchen Berufen kann eine Besiedelung mit MRSA mit dem Risiko einhergehen, andere Menschen mit dem Erreger anzustecken. Dies stellt zum Beispiel ein häufiges Problem in pflegerischen Berufen dar. Bislang gibt es keine allgemein verbindlichen Empfehlungen zum Umgang mit Personal im Gesundheitswesen, das mit MRSA besiedelt ist. Geeignete Ansprechpartner sind zum Beispiel Betriebsärzte und -ärztinnen, der öffentliche Gesundheitsdienst oder im Krankenhaus die Hygienebeauftragten. Diese können klären, ob eine MRSA-Besiedelung im individuellen Zusammenhang eine Gefährdung darstellt.
Weitere gut verständliche und wissenschaftlich basierte Informationen zum Thema MRSA finden Sie zum Beispiel unter folgenden Links:
Informationsseiten der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung:
https://www.infektionsschutz.de/erregersteckbriefe/mrsa/
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