Homöopathie hat in Deutschland eine lange Tradition und ist weit verbreitet. Sie wird sowohl von Heilpraktikern und Heilpraktikerinnen als auch von Ärzten und Ärztinnen angeboten. Viele Krankenkassen übernehmen die Kosten, auch wenn die Homöopathie nicht zu den gesetzlich festgeschriebenen Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen gehört.
In den letzten Jahren diskutieren Politik, Ärzteschaft und Patienten und Patientinnen vermehrt über den Sinn und Unsinn der Homöopathie und ihre Sonderrolle im deutschen Gesundheitswesen. Die hier zusammengestellten Fragen und Antworten sollen helfen, die Homöopathie als Methode und die Hintergründe der Diskussion zu verstehen.
Homöopathie gehört zu den sogenannten alternativen oder komplementären Heilverfahren.
Der Arzt, Apotheker und Chemiker Samuel Hahnemann hat die Homöopathie gegen Ende des 18. Jahrhunderts entwickelt. Sie beruht auf der Vorstellung, dass eine Substanz bei einem kranken Menschen diejenigen Symptome heilen kann, die sie bei Gesunden hervorrufen würde. Als Leitsatz gilt: „Heile Ähnliches durch Ähnliches". Nach diesem Prinzip soll z. B. Kaffee ein Heilmittel gegen Schlaflosigkeit sein.
Homöopathische Mittel werden meist aus tierischen, pflanzlichen oder mineralischen Ausgangsstoffen hergestellt. Die verwendeten Substanzen werden nach genau festgelegten Regeln mit Wasser, Alkohol oder anderen Stoffen hochgradig verdünnt. Die dabei erreichten Konzentrationen können so niedrig ausfallen, dass die Präparate keinen Wirkstoff mehr enthalten. Homöopathische Mittel werden als Kügelchen, den Globuli, aber auch als Tropfen oder Tabletten angeboten.
Nach der ursprünglichen Lehre Hahnemanns behandelt die Homöopathie nicht bestimmte Krankheitsbilder, sondern berücksichtigt neben den Symptomen vor allem Persönlichkeitsmerkmale der Patientin oder des Patienten und die Lebensumstände. Daher gehört zu der Behandlung eine ausführliche Anamnese. Nicht nur die Symptome oder die Erkrankung, sondern auch Verhaltensmuster, Gemütszustände und andere Aspekte beeinflussen die Auswahl des Mittels. Heutzutage werden aber auch fertige homöopathische Präparate gegen einzelne Erkrankungen verkauft, zum Beispiel gegen grippale Infekte.
Die Frage ist von vielen Forschergruppen in wissenschaftlichen Studien untersucht worden. Das übereinstimmende Ergebnis ist, dass Homöopathie keine Wirkung hat, die über einen Placeboeffekt hinausgeht. Unter einem Placeboeffekt versteht man die Wirkung eines Medikaments, das keine Wirkstoffe enthält.
Die zuverlässigste Methode, um die Wirksamkeit zu prüfen, ist eine vergleichendes Experiment:
Eine Gruppe von Personen erhält die eine Behandlung, eine andere Gruppe eine andere Behandlung. Und dann vergleicht man, welcher Gruppe es nach einiger Zeit besser geht.
Dabei ist es wichtig, dass der Vergleich fair ist: Also die Personen in den beiden Gruppen zum Beispiel in Alter und Schwere der Erkrankung vergleichbar sind und nicht eine Gruppe noch zusätzlich andere Therapien einsetzt.
Solch ein fairer Vergleich lässt sich am besten durch eine sogenannte doppelblinde, randomisierte Studie erreichen. Bei diesen Studien wird zum Beispiel ein homöopathisches Mittel im Vergleich zu einem Placebo geprüft. Weder die Betroffenen, noch Ärzte und Ärztinnen wissen bei der Behandlung, wer das Mittel, und wer das Scheinmedikament - das Placebo - bekommen hat ("doppelblind"). Wer in welcher Gruppe ist wird ausgelost ("randomisiert"), damit das Ergebnis nicht über die Verteilung der Personen verfälscht wird. Darüber hinaus ist eine Reihe weiterer Aspekte zu beachten: so müssen zum Beispiel ausreichend Personen an der Studie teilnehmen, um Unterschiede auch erkennen zu können.
Erfahrung – sei es die eigene oder die von anderen – erlaubt meist keine zuverlässigen Aussagen darüber, ob ein Mittel wirkt oder nicht. Das gleiche gilt für (Einzel-)Fallbeschreibungen und für theoretische Erklärungsmodelle. Es gibt in der Medizin verschiedene Beispiele, in denen auf Basis von Expertenmeinungen über längere Zeit Behandlungsmethoden angewendet wurden, die sich später in Studien als nutzlos oder sogar schädlich erwiesen haben.
Die bisher für Ärztinnen und Ärzte vorgesehene Weiterbildung mit der Zusatzbezeichnung Homöopathie wurde seit 2019 von mehreren Landesärztekammern mit dem Hinweis auf fehlenden Nachweis der Wirksamkeit gestrichen. Auch staatlich beauftragte, große Untersuchungen in Australien und Großbritannien kamen zu dem Ergebnis, das wissenschaftliche Wirksamkeitsnachweise homöopathischer Mittel fehlen.
Die Diskussion um den Placebo-Effekt
Randomisierte, placebokontrollierte Studien sind – wie beschrieben – die zuverlässigste Methode, um nachzuweisen, ob ein Mittel wirksam ist oder nicht. Im engeren Sinne zeigen diese Studien aber nur, dass das untersuchte Mittel einen größeren Effekt hat als ein Placebo. Aber auch eine Placebo-Behandlung kann wirksam sein. Denn bei einer medikamentösen Behandlung spielen neben der reinen Medikamentenwirkung auch immer weitere Faktoren eine Rolle, zum Beispiel Erwartungen, Erfahrungen, Zuwendung und die Art und Weise, wie Behandelnde mit Patienten und Patientinnen sprechen.
Ein Kernelement der Medizin ist, dass Ärzte und Ärztinnen gemeinsam mit Patienten und Patientinnen eine Entscheidung treffen, die in der individuellen Situation passt. Die gemeinsame Entscheidungsfindung berücksichtigt wissenschaftsbasierte Information ebenso wie Erwartungen, Ängste und Wünsche der Betroffenen und die Erfahrung des Arztes oder der Ärztin. Dazu gehört auch, den nachweisbaren Effekt eines Arzneimittels neutral und unverzerrt dazustellen.
Es widerspricht der wissenschaftlich basierten Medizin, den Nutzen eines Medikaments zu übertreiben, um über einen Placebo-Effekt eine größere Wirkung zu erreichen. Ziel ist es, Risiko und Nutzen von Behandlungen realistisch einschätzen zu können und unnötige Behandlungen zu reduzieren – seien es Globuli oder Operationen.
Viele Menschen, die homöopathische Produkte einsetzen, sagen sich: „Es ist zwar nicht bewiesen, dass es wirkt - aber es schadet ja auch nicht!“ Das stimmt zum einen – zum anderen aber auch nicht.
Richtig ist: die Wirkstoffe in homöopathischen Präparaten sind in der Regel so hochgradig verdünnt, dass sie keine gesundheitsschädigende Wirkung haben. Seltene Ausnahmen sind Mittel aus giftigen Substanzen, die nur geringgradig verdünnt sind. Bei diesen homöopathischen Mitteln sind Vergiftungen möglich, daher sind sie in Deutschland verschreibungspflichtig. Auch Vergiftungen durch Herstellungsfehler sind beschrieben. Insgesamt aber ist das Risiko, sich durch homöopathische Medikamente direkt gesundheitlich zu schaden oder Nebenwirkungen zu bekommen sehr gering.
Es gibt aber einige Aspekte, die einen indirekten Schaden verursachen und Beachtung verdienen:
Wenn auf wirksame Behandlungen verzichtet wird
Klar ist: wenn Menschen mit schwerwiegenden Erkrankungen auf homöopathische Behandlungen setzen und dafür auf nachgewiesenermaßen wirksame Therapien verzichten, schaden sie sich und bedrohen eventuell sogar ihr Leben. So kann beispielsweise weder Krebs, noch ein Beinbruch oder eine Epilepsie mit homöopathischen Mittel ausreichend behandelt werden, während die wissenschaftlich basierte Medizin für viele dieser Krankheitsbilder wirksame Therapien entwickelt hat. Wer also homöopathische Behandlungen einsetzen möchte, sollte das in diesen Fällen zusätzlich zu etablierten Behandlungsmethoden tun. Wichtig ist daher, dass die Personen, die homöopathische Behandlungen durchführen, auch medizinische Therapieverfahren überblicken und realistisch einschätzen können.
Kritisch wird es, wenn die Anwendung homöopathischer Mittel oder anderer alternativer Heilverfahren dazu führt, dass Menschen das Vertrauen in die wissenschaftliche Medizin verlieren.
Gesundheitskompetenz: braucht man immer Tabletten, Tropfen oder Kügelchen?
Viele Eltern behandeln banale Erkältungen oder blaue Flecke bei ihren Kindern mit Globuli. Das ist sicherlich besser, als unnötig Antibiotika oder Schmerzmittel zu geben. Man könnte aber genauso gut ganz auf eine Behandlung verzichten und die Kinder stattdessen durch Zuwendung trösten und sie im Umgang mit Beschwerden stärken. Durch Globuli und Tropfen können sich Menschen angewöhnen, auch bei Bagatell-Problemen zu Medikamenten zu greifen, obwohl diese gar nicht gebraucht werden. Damit ist der Weg für unnötige Behandlungen gebahnt - Behandlungen, die Geld kosten und im schlimmsten Fall Nebenwirkungen verursachen, ohne dass sie wirklich erforderlich wären.
Wirtschaftliche Aspekte
Die Homöopathie ist ein großer Wirtschaftszweig. Auch wenn sie nur einen kleinen Teil der gesamten Ausgaben im Gesundheitsbereich ausmacht, und auch wenn homöopathische Mittel im Vergleich zu Arzneimitteln häufig kostengünstig sind.
Jeder einzelne Mensch, der privat Geld für homöopathische Mittel ausgibt, kann für sich abwägen, ob der zu erwartende Nutzen die Kosten rechtfertigt. Für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr und bei versicherten Jugendlichen mit Entwicklungsstörungen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr übernehmen sogar alle gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für Homöopathie. Allerdings übernehmen auch viele Krankenkassen die Kosten für Erwachsene. Dabei handelt es sich um freiwillige Leistungen (sogenannte Satzungsleistung), die Krankenkassen als Werbung benutzen können, um für Versicherte attraktiv zu sein. Krankenkassen können bestimmte Leistungen als Satzungsleistungen anbieten, wenn der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die Kostenübernahme für diese Leistungen nicht explizit ausgeschlossen hat. Dadurch können die Krankenkassen auch medizinisch umstrittene oder nicht durch den G-BA bewertete Leistungen als Satzungsleistungen anbieten. Das ist für Versicherte schwer durchschaubar. Wenn Krankenkassen die Kosten übernehmen, wird das Gesundheitssystem insgesamt belastet - alle Versicherten finanzieren über ihre Beiträge diese nicht wissenschaftlich begründete Behandlungsmethode mit.
Arzneimittel sind in Deutschland grundsätzlich zulassungspflichtig. Das heißt: die zuständige Behörde - das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) - prüft an Hand wissenschaftlicher Studiendaten, ob die Medikamente wirksam, unbedenklich und von guter Qualität sind. Erst dann darf das Medikament auf den Markt gebracht und verkauft werden. Die Zulassung gibt auch an, für welche Erkrankungen, Patientengruppen und Dosierungen ein Medikament geprüft und zugelassen wurde.
Als die Zulassungspflicht in der 1970er Jahren eingeführt wurde, hat der Gesetzgeber für homöopathische Mittel Ausnahmeregelungen geschaffen:
Homöopathische Mittel brauchen nur eine Registrierung – keine Zulassung.
Homöopathische Mittel können auch eine Zulassung bekommen – dabei werden Risiko und Nutzen aber anders ermittelt und bewertet als bei Arzneimitteln.
Registrierung statt Zulassung
Im Gegensatz zu herkömmlichen Arzneimitteln können homöopathische Mittel ohne Zulassung auf den Markt kommen – sie benötigen nur eine Registrierung. Der Hersteller reicht dafür beim BfArM Unterlagen ein, die belegen, dass das Mittel nach der homöopathischen Lehre hergestellt wurde. Dass die Mittel sicher sind, wird in der Regel bereits auf Grund der extrem hohen Verdünnung angenommen. Nachweise über die Wirksamkeit der Mittel sind nicht erforderlich. Deswegen kann auch nicht festgelegt werden, für welche Anwendungsgebiete (Indikationen) sie geeignet sind: In den Beipackzetteln und auf der Verpackung finden Patientinnen und Patienten keine Hinweise über Erkrankungen oder Patientengruppen, für die das Mittel vorgesehen ist, und auch keine Dosierungen.
Sonderregelungen bei der Zulassung
Homöopathische Mittel können auch eine Zulassung bekommen. Eine Sonderregelung ermöglicht es dem BfArM dabei, homöopathische Mittel nach anderen Kriterien zuzulassen als herkömmliche Medikamente. Normalerweise muss die Wirksamkeit eines Arzneimittels mit wissenschaftlichen Studien belegt werden. Bei homöopathischen Mitteln erlaubt das Arzneimittelgesetz aber auch andere Wirksamkeitsnachweise. Diese richtet sich nach der Schwere der Erkrankung, für die das Mittel zugelassen werden soll: Zur Behandlung lebensbedrohlicher Erkrankungen muss die Wirksamkeit in hochwertigen klinischen Studien nachgewiesen werden. Für leichte Erkrankungen reichen zum Beispiel Expertenurteile und die sogenannte homöopathische Arzneimittelprüfung als Wirksamkeitsnachweis aus.
Bei der homöopathischen Arzneimittelprüfung nehmen gesunde Menschen ein homöopathisches Mittel ein und schreiben die Symptome auf, die sie anschließend an sich selbst beobachten. Der homöopathischen Lehre nach wirkt ein Mittel gegen die Symptome, die es bei Gesunden hervorruft. Die Prüfung beruht also auf der subjektiven Wahrnehmung der Testpersonen und findet ohne Placebo-Kontrolle oder Verblindung statt.
Für ein Expertenurteil reicht es aus, dass sich die Kommission, die für die Zulassung homöopathischer Mittel zuständig ist, einig ist, dass das Mittel wirkt.
Homöopathische Mittel, die eine Zulassung haben, gelten sozusagen rechtlich gesehen als wirksam, denn Wirksamkeit ist eine Voraussetzung für die Zulassung. Über die tatsächliche medizinische Wirksamkeit sagt das jedoch nichts aus. Der Nachweis über Wirksamkeit und Unbedenklichkeit nach aktuellem wissenschaftlichem Standard, der erforderlich ist, um ein homöopathisches Mittel zur Behandlung lebensbedrohlicher Erkrankungen zuzulassen, ist bis heute für kein homöopathisches Mittel gelungen.
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Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM): Schwerpunktthema Homöopathische Arzneimittel [Zugriff 19.11.2021]
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte: Kriterien für Erkenntnismaterial zu klinischen Indikationen in der Homöopathie; Stand: 09. Oktober 2002
Netzwerk Evidenzbasierte Medizin/EbM-Netzwerk; Sönnichsen, Andreas; Homöopathie - teure Plazebos;2/2020; [Zugriff: 19.11.2021]
FDA: Homeopathic Products; aktualisiert: 01.11.2021
Helmholtz-Gesellschaft, Christian Heinrich: Wirkt Homöopathie wirklich? 29.04.2019
National Health and Medical Research Council. NHMRC Information Paper: Evidence on the effectiveness of homeopathy for treating health conditions. Canberra: National Health and Medical Research Council; 2015
Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG): Gesundheitsinformation.de: Glossar Homöopathie. [Zugriff 23.11.2021]
Cochrane Österreich/ Medizin transparent: Streitthema Homöopathie; Wipplinger, Jörg; aktualisiert: 23.11.2016
Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz/Gesundheitsportal Österreich: Homöopathie. zuletzt aktualisiert: 09.06.2020
arznei-telegramm (Institut für Arzneimittelinformation) A.T.I. Arzneimittelinformation Berlin GmbH; Homöopathische Arzneimittel: Kein Unterschied zu Plazebo; 2005
arznei-telegramm (Institut für Arzneimittelinformation) A.T.I. Arzneimittelinformation Berlin GmbH; Maulkorb für Homöopathie-Kritiker... Sonderstatus für homöopathische Arzneimittel nicht zeitgemäß; publiziert 7.Juni 2019
MedWatch gemeinnützige UG für evidenzbasierten Medizinjournalismus ((Feldwisch-Drentrup, Hinnerk)). Globuli und Co. - Homöopathie-Absatz schrumpft erneut; 28.08.2020
Bundesversicherungsamt: Sonderbericht zum Wettbewerb in der gesetzlichen Krankenkasse; [Zugriff 16.11.2021]
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