Ein Medikationsplan soll alle Arzneimittel einer Person übersichtlich darstellen und wichtige Hinweise für eine sichere Anwendung von Arzneimitteln zusammenfassen.
Seit 2016 gibt es den sogenannten bundeseinheitlichen Medikationsplan in Papierform. Der neue elektronische Medikationsplan (eMP) ist die digitale Weiterentwicklung der Papierversion – dieser kann auf Wunsch auf der elektronischen Gesundheitskarte gespeichert werden.
Im bundeseinheitlichen Medikationsplan werden alle Arzneimittel einer Person zusammengefasst. Patienten und Patientinnen erhalten eine verständliche Übersicht, an der sie sich bei der Einnahme ihrer Medikamente orientieren können. Der Medikationsplan beinhaltet Informationen über:
Der Medikationsplan wird auf Papier ausgedruckt. Patienten und Patientinnen können ihn mit nach Hause nehmen und zu weiteren Arzt- oder Apothekenbesuchen mitbringen.
Der Medikationsplan ist ein Dokument über die aktuelle Medikation, das in erster Linie für Patienten und Patientinnen gedacht ist. Er zielt nicht darauf ab, die Medikationsänderungen im zeitlichen Verlauf darzustellen oder die Dokumentation in der Patientenakte zu ersetzen.
Der Plan soll in erster Linie eine gute Übersicht geben, wann welche Medikamente einzunehmen oder anzuwenden sind. Es kann helfen, den Plan zu Hause an einem gut sichtbaren Ort zu verwahren, um ohne viel Zeitaufwand nachschauen zu können, wann die nächste Tabletteneinnahme fällig ist. Einige Patienten und Patientinnen hängen den Plan dafür an den Kühlschrank, andere haben ihn griffbereit in der Nähe ihrer Medikamente aufbewahrt.
Patienten und Patientinnen können den Plan zu jedem Arztbesuch mitbringen. Falls sich Änderungen in der Medikation ergeben, kann der Arzt oder die Ärztin diese gleich eintragen. Auch beim Apothekenbesuch kann es hilfreich sein, den Plan dabeizuhaben, wenn beispielsweise die Frage im Raum steht, ob das rezeptfreie Mittel gegen Husten zur Gesamtmedikation passt.
In der Regel erstellt der Hausarzt oder die Hausärztin den Plan. Für Menschen, die nicht regelmäßig in hausärztlicher Behandlung sind, ist der Arzt oder die Ärztin verantwortlich, der die Medikation koordiniert. Das kann beispielsweise ein Diabetologe oder eine Rheumatologin sein, wenn diese den Großteil der Medikamente des Patienten oder der Patientin verordnen. Weitere Fachärzte und Fachärztinnen können den Plan ergänzen und aktualisieren. Auch in der Klinik kann der Plan erstellt oder angepasst werden. In der Apotheke können Medikamente ergänzt werden, die beispielsweise ohne ärztlichen Rat im Rahmen der Selbstmedikation eingenommen werden.
Der eMP enthält alle Informationen des bundeseinheitlichen Medikationsplans. Im eMP lassen sich zusätzliche wichtige Hinweise für eine sichere Therapie speichern: Welche Medikamente wurden in der Vergangenheit eingenommen und warum wurden diese abgesetzt? Auch Unverträglichkeiten und Allergien können erfasst werden. Medikationsänderungen durch verschiedene Ärzte/innen und in der Apotheke können direkt im eMP eingetragen werden, so ist er immer aktuell. Ärzte/innen und Apotheker/innen können mithilfe des eMP untereinander kommunizieren, indem sie zusätzliche Hinweise direkt im Medikationsplan vermerken.
Wer einen eMP nutzen möchte, muss sich mit der Datenspeicherung einverstanden erklären – der eMP wird auf der elektronischen Gesundheitskarte abgespeichert. Die Angaben in der eMP sind in Arztpraxen, Kliniken und Apotheken nur einsehbar, wenn Patienten und Patientinnen diese mittels ihrer persönlichen Identifikationsnummer (PIN) freischalten. Die PIN erhalten Versicherte von ihrer Krankenkasse.
Wer zusätzlich seinen elektronischen Medikationsplan auf Papier lesen möchte, kann sich diesen aus dem eMP ausdrucken lassen. Dieser entspricht dann dem bundeseinheitlichen Medikationsplan.
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