Bei einer Videosprechstunde sind Patient/in und Arzt/Ärztin oder Psychotherapeut/in mit einem PC, Tablet oder Smartphone überdas Internet miteinander verbunden.
Die Videosprechstunde können fast alle Arztgruppen nutzen–ausgenommen sind nur Laborärzte, Nuklearmediziner, Pathologen und Radiologen.Ärztinnen und Ärztekönnen die Videosprechstunde in allen Fällen einsetzen, in denen sie es für therapeutisch sinnvoll und ärztlich vertretbar halten. Möglich ist die Videosprechstundesowohl bei bekannten als auch bei unbekannten Patientinnen und Patienten.
Die Behandlung durchPsychotherapeutinnen und -therapeuten darf nur dann über eine Videosprechstunde durchgeführt werden, wenn
Nein. Videosprechstunden, die von Vertragsärzten und -ärztinnen angeboten werden, bezahlt die Krankenkasse. Private Anbieter sind jedoch kostenpflichtig.
Ein Arzt/eine Ärztinoder ein/e Psychotherapeut/indarf die Videosprechstunde nur mit einemgeprüften und zugelassenen Videodienstanbieter durchführen.
Diese Anbieter müssen eine sogenannte Ende-zu-Ende-Verschlüsselung anbieten, damit Unbefugte das Gespräch nicht abhören können. Die Videosprechstunde muss in einem Raum stattfinden, der Privatsphäre bietet und darf nicht aufgezeichnet werden.
Tipp: Stellen auch Sie sicher, dass Sie sich in einer Umgebung aufhalten, in der niemand das Gespräch mithören kann und Sie nicht gestört werden.
Neben einer ausreichenden Internetverbindung wird ein PC, Tablet oder Smartphone mit Kamera, Mikrofon und Lautsprecher benötigt. Wenn die Qualität von Mikrofon oder Lautsprecher nicht gut sind, kann ein Headset sinnvoll sein. Informationen zur Einwahl und Durchführung erhalten Sie von der Praxis. Die Installation einer Software ist in der Regel nicht notwendig. Zur Teilnahme an der Videosprechstunde wird nur ein Internet-Browser benötigt.
Wenn Sie bisher noch nie in der Praxiswaren, halten Sie zu Beginn der Videosprechstunde Ihre elektronische Gesundheitskarte in die Kamera, damit das Praxispersonal Ihre Identität prüfen und die notwendigen Daten (zum Beispiel Bezeichnung der Krankenkasse; Name, Vorname und Geburtsdatum; Krankenversichertennummer) erheben kann.
Es liegt auf der Hand, dass eine Videosprechstunde nicht für alle Situationen geeignet ist –der Arzt oder die Ärztin kann Sie nur eingeschränkt untersuchen, keine Röntgenaufnahme machen, keine Spritze geben. In Situationen, in denen weiterführende Diagnostik oder eine direkte Behandlung nötig sind, stößt die Videosprechstunde an ihre Grenzen.
Möglich ist eine Videosprechstunde in allen Situationen, in denen ein Gespräch und Sichtkontakt ausreichen. Das kann der Fall sein, wenn ein Befund besprochen oder der Krankheitsverlauf beurteilt werden soll. Bei Hautkrankheiten reicht vielleicht eine Blickdiagnose und auch ein psychotherapeutisches Gespräch kann am Bildschirm erfolgen. Gegebenenfalls kann man mit einer Videosprechstunde auch klären, ob eine Vorstellung in der Praxis oder einem Krankenhaus notwendig ist.
Videosprechstunden ersparen Anfahrtswege, das ist bequem und kann gerade in Regionen mit wenigen Arztpraxen und für Menschen mit eingeschränkter Mobilität hilfreich sein. Wenn Facharztpraxen in der Nähe lange Wartezeiten haben, können Patienten und Patientinnen Videosprechstunden nutzen, um woanders schneller einen Termin zu bekommen. Darüber hinaus vermeiden Videosprechstunden eine mögliche Ansteckung im Wartezimmer. Dieser Aspekt spielt gerade zu Zeiten der Corona-Pandemie für viele Menschen eine wichtige Rolle.
Manchen Menschen hilft die Distanz durch den Bildschirm dabei, intime oder persönliche Themen anzusprechen. Andere bevorzugen den unmittelbaren, persönlichen Kontakt. Das muss letztendlich jeder Patient und jede Patientin selbst entscheiden.
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