Die ePA ist eine digitale Anwendung, die Informationen und Dokumente zu Ihren Erkrankungen und Behandlungen enthalten kann.
Hierzu gehören unter anderem Befunde, Diagnosen, Arztbriefe und Behandlungsberichte. Dadurch erhalten Apotheken, Ärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser Physiotherapeuten, Pflegekräfte, öffentlicher Gesundheitsdienst, Arbeits- und Betriebsmediziner und Hebammen Zugriff auf relevante Informationen über Sie als Patient oder Patientin.
Versäumnisse und Fehler im medizinischen Bereich beruhen oft darauf, dass die verschiedenen behandelnden Personen und Institutionen Informationen nur unzureichend austauschen. Durch die Nutzung der ePA entfällt es, dass Ärztinnen und Ärzte oder auch Sie selbst als Patient oder Patientin langwierig und mühsam Arztbriefe, Laborberichte und andere Dokumente aus Arztpraxen, Krankenhäusern und anderen Einrichtungen zusammentragen müssen. Das spart nicht nur Zeit und Aufwand, sondern ermöglicht eine schnellere und sichere Behandlung. Die Koordination der Behandlung wird vereinfacht und verbessert. Die Vorteile der ePA im Einzelnen:
Die ePA ermöglicht Ihnen und den behandelnden Personen und Einrichtungen einen Überblick über Befunde, Diagnosen, Laborwerte oder Operations- und Therapieberichte zu erhalten.
Diese Transparenz kann Fehler bei Ihrer Behandlung reduzieren, da häufig nicht vorhandene Informationen die Ursache dafür sind.
Durch die ePA und die darin enthaltenen Dokumente wird es für Sie einfacher, ärztliche Zweitmeinungen einzuholen. Unnötige Doppeluntersuchungen oder die Wiederholung nicht wirksamer Therapieversuche können reduziert werden.
Die ePA stellt außerdem sicher, dass Sie die Hoheit über Ihre Daten haben. Die Einsicht in Ihre Behandlungsunterlagen ergibt sich dadurch quasi nebenbei. Sie müssen nicht mehr in Arztpraxen oder Krankenhäusern um Einsicht in Ihre Patientenakte bitten, wenn die Informationen in ihre ePA hochgeladen wurden.
Die ePA startete offiziell zum 01. Januar 2021. Seit diesem Zeitpunkt haben alle gesetzlich Versicherten einen Anspruch auf die Bereitstellung einer ePA durch ihre Krankenkasse. Sie erhalten dazu als Versicherte/r Informationen von Ihrer Krankenkasse.
Den Ablauf regelt jede Krankenkasse für sich. In der Regel läuft es so ab:
Sie beantragen die ePA im Online-Bereich Ihrer Krankenkasse. Bei vielen Krankenkassen genügt es, wenn Sie sich die jeweilige App in den App Stores bei Apple und Google herunterladen.
Sie beantragen und erhalten eine PIN für die elektronische Gesundheitskarte mit NFC-Schnittstelle. Ist eine solche Funktion auf der Ihnen vorliegenden Gesundheitskarte nicht möglich, erhalten Sie eine neue elektronische Gesundheitskarte. Die Ausgabe der PIN setzt vorab Ihre sichere Identifizierung voraus.
Mit der PIN können Sie sich anschließend in der App, die sie auf Ihr Smartphone oder Tablet heruntergeladen haben, anmelden. Für die Registrierung in der ePA- App ist zudem die Krankenversicherungsnummer sowie eine E-Mail-Adresse erforderlich.
Die Aktivierung Ihrer ePA können Sie selbst mithilfe der App vornehmen, in dem Sie sich einfach einloggen. Oder Sie tun dies beim nächsten Arztbesuch in der Praxis: Geben Sie hierzu Ihre PIN Ihrer elektronischen Gesundheitskarte und dem Kartenterminal vor Ort ein.
Auf Ihren Wunsch hin stellen dann der Arzt oder die Ärztin oder andere Behandelnde Daten in Ihrer ePA für Sie ein.
Wenn Sie kein Smartphone oder Tablet besitzen, können Sie die ePA auch schriftlich bei Ihrer Krankenkasse anfordern. Hierzu ist vorab ebenfalls eine sichere Authentifizierung notwendig.
Wenn Sie die ePA von Ihrer Krankenkasse erhalten haben und der Arzt oder die Ärztin diese für Sie aktiviert und befüllt hat, haben Sie über die App auf dem Smartphone oder dem Tablet jederzeit Zugriff auf Ihre Daten in der ePA.
In der ePA können nicht nur Ärzte, andere Therapeuten und Kliniken Informationen und Dokumente ablegen, sondern auch Sie als Patient oder Patientin. Sie können beispielsweise Daten und Informationen speichern, die Sie für den nächsten Arztbesuch nutzen wollen, wie Verlaufswerte zum Blutdruck oder Blutzucker aus einer anderen Anwendung, wie einem Fitness-Tracker oder einer Smartwatch.
Sie als Patient oder Patientin haben die Hoheit über Ihre eigenen Gesundheitsdaten. Arztpraxen, psychotherapeutische Praxen, Kliniken und Apotheken haben nur Zugriff auf die Daten in der ePA, wenn Sie dies genehmigt haben. Die erteilten Zugriffsrechte können Sie jederzeit widerrufen.
Mit dem Jahr 2022 ist es möglich für jedes einzelne Dokument den Zugriff für andere Behandelnde zu ermöglichen.
Seit 2022 sind bereits der elektronische Impfpass und Mutterpass, die U-Untersuchungshefte für Kinder sowie das elektronische Zahn-Bonusheft Bestandteil der ePA. Ebenfalls können Sie einen Vertreter und Vertreterin benennen. Damit können Sie Dritten erlauben für Sie die ePA zu führen. Bei einem Krankenkassenwechsel können die Daten mitgenommen werden. Neben einer App für Tablet und Smartphone gibt es nun auch eine Anwendung für PC/ Laptop.
In unserem Hörbar-Beitrag finden Sie die wichtigsten Informationen zur elektronischen Patientenakte noch einmal kurz zusammengefasst. Durch einen Klick auf das Bild gelangen Sie zur Folge.
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