Inhalt
Es vereinfacht Vorgänge und macht sie sicherer. Fehler, die bspw. beim Ausstellen und Einscannen entstehen können, werden reduziert.
Das E-Rezept ist fälschungssicherer als das bisherige rosafarbene Papierrezept.
Bei fehlerhafter Ausstellung des Rezeptes ist kein erneuter Praxisbesuch notwendig, da das korrigierte Rezept elektronisch übermittelt werden kann.
Es spart Papier und kann elektronisch schneller übermittelt werden.
In Videosprechstunden kann das E-Rezept ebenfalls verordnet werden. Da kein Papierausdruck mehr ausgestellt werden muss, ist der postalische Versand des Rezeptes an Sie oder ein Gang in die Arztpraxis nicht mehr notwendig.
Patienten können direkt via App in ihrer Wunschapotheke anfragen, ob ein verschriebenes Medikament vorrätig ist, es vorbestellen oder es sich nach Hause liefern lassen
Alle E-Rezepte werden 100 Tage lang nach dem Einlösen gespeichert. So behalten Sie die Übersicht über ihre Arzneimittel und ihre ärztlichen Einnahmehinweise.
Folgerezepte können für das gleiche Quartal ohne Praxisbesuch digital an den Patienten übermittelt werden.
Das E-Rezept funktioniert auf zwei Arten:
Nachdem Ihr behandelnder Arzt das E-Rezept ausgestellt hat, können Sie es auf Ihrem Smartphone einsehen und an eine Apotheke übermitteln.
Wenn Sie kein Smartphone besitzen oder es nicht für das E-Rezept nutzen möchten, können Sie sich das E-Rezept auch ausdrucken lassen.
Das E-Rezept enthält in ausgeduckter oder elektronischer Form einen Rezeptcode, ähnlich einem QR-Code, der beim Einlösen in der Apotheke ausgelesen wird.
Das Rezept können Sie mit der E-Rezept-App entweder direkt in einer Apotheke vor Ort mit dem Rezeptcode auf dem Smartphone einlösen. Oder Sie können die verordneten Medikamente digital an eine Apotheke übermitteln, z.B. um sie in einer Vor-Ort-Apotheke später abzuholen oder in einer Online-Apotheke Ihrer Wahl zu bestellen.
Wenn Sie die E-Rezept-App nicht nutzen, können Sie den Papierausdruck in der Apotheke Ihrer Wahl vorlegen. Der Rezeptcode wird dann eingescannt. Auch mit dem Papierausdruck des E-Rezepts ist es möglich, Medikamente in einer Online-Apotheke zu bestellen.
Ab Anfang 2023 sollen E-Rezepte in der Apotheke auch mit der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) eingelöst werden können.
Tipp: Mit der E-Rezept-App können Sie ein E-Rezept schon vorab einer Apotheke zuweisen. Dann sparen Sie sich einen Gang zur Apotheke, falls das Medikament nicht vorrätig ist und bestellt werden muss.
Die App kann kostenfrei in den App-Stores von Apple, Google und Huawei heruntergeladen werden.
Für die erstmalige Nutzung ist eine Registrierung mit einer NFC-fähigen eGK notwendig. Hierzu wird der sechsstellige PIN benötigt. Wenn Ihnen der PIN nicht vorliegt oder Sie keine NFC-fähige Karte haben, wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse.
Alle Versicherten, die ein sicheres Identifikationsverfahren der Krankenkasse bereits durchlaufen haben, können sich damit direkt und kartenlos in der E-Rezept-App anmelden. Die Krankenkassen wird dann für die Anmeldung am E-Rezept-System genutzt. Hinweis: aktuell unterstützen noch nicht alle Krankenkassen dieses Verfahren.
NFC-Übertragungsstandard enthalten (wird nur für die Anmeldung mit der Gesundheitskarte benötigt)
Das Betriebssystem muss mindestens iOS 14 oder Android 7 sein
Tipp: Ob Sie bereits eine elektronische Gesundheitskarte mit NFC-Funktion haben, erkennen Sie an der sechsstelligen Nummer, die sich unter dem Aufdruck Gesundheitskarte auf der Vorderseite ihrer Versichertenkarte befindet. Sollten Sie keine NFC-fähige Gesundheitskarte haben, können Sie diese kostenfrei bei ihrer Krankenkasse beantragen.
Verordnungen für Heil- und Hilfsmittel wie beispielsweise Physiotherapie oder Schuheinlagen, digitale Gesundheitsanwendungen ("Gesundheits-Apps auf Rezept") und Betäubungsmittel können derzeit noch nicht als E-Rezept ausgestellt werden.
Privat Krankenversicherte sollen ab Mitte 2023 ebenfalls E-Rezepte erhalten können. Bitte fragen Sie hierfür bei Ihrer privaten Krankenversicherung nach.
Seit August 2022 können Rezepte auch digital für Familienmitglieder in der E-Rezept-App verwaltet werden. Dafür benötigen Sie die eGK und PIN der Angehörigen, um sich damit in Ihrer App anzumelden. Eltern können auch ein Profil für gemeinsame Kinder anlegen. Dann können beide die Rezepte für ihr Kind empfangen. Auch pflegende Angehörige können E-Rezepte für zu pflegende Personen empfangen und einlösen.
Die Daten des E-Rezepts werden verschlüsselt auf Servern der sogenannten Telematikinfrastruktur (Gesundheitsdatennetz) gespeichert. Diese stehen in einem gesicherten Rechenzentrum in Deutschland. Für die Verarbeitung des E-Rezepts sind bestimmte „Schlüssel“ erforderlich. Diese werden durch ein technisches Modul (Hardware Security Module) erzeugt, das sensible Daten hardwarebasiert schützt. Dadurch haben Dritte keinen Zugriff auf die erzeugten Schlüssel. Das heißt: Nur Sie, die/der verordnende/-r Ärztin/Arzt und die Apotheke, der Sie per E-Rezept-App oder Ausdruck den Zugriff erlaubt haben, können Ihre Daten einsehen.
Weiterführende Informationen und Aktuelles zum E-Rezept finden Sie hier:
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Unser Beratungsteam beantwortet Ihre Fragen gern:
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Jeder Text durchläuft einen strengen mehrstufigen Prozess, damit die Qualität der Informationen gesichert ist. Auch für unsere Texte gelten unsere Beratungsgrundsätze: neutral, unabhängig, wissenschaftlich basiert. Für gesundheitliche Informationen arbeiten wir nach den Prinzipien der evidenzbasierten Medizin. Dabei greifen wir in der Regel auf bereits aufbereitete hochwertige Information zurück, zum Beispiel auf die Texte des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) und AWMF-Leitlinien. Sozial- und gesundheitsrechtliche Themen basieren auf sogenannten Primärquellen wie Gesetzen, Verwaltungsvorschriften oder Bundestagsdrucksachen. Die verwendeten Quellen sowie den Stand der letzten Aktualisierung geben wir am Ende des Textes an.
Unser Anspruch ist es verständliche Texte für alle Menschen zu schreiben. Um unserem Ziel gerecht zu werden, binden wir medizinische beziehungsweise juristische Laien als Testleser ein, bevor wir die Texte veröffentlichen. Die Texte sind sachlich und frei von rechtlichen und gesundheitsbezogenen Wertungen. Wir aktualisieren unsere Texte zeitnah, wenn dies erforderlich ist, und prüfen alle Texte mindestens einmal jährlich.
Details zu unserer Vorgehensweise finden Sie in unserem Methodenpapier zur Erstellung und Präsentation von gesundheitlichen und gesundheitsrechtlichen Informationen in der Patientenberatung der UPD.
Bitte beachten Sie:
Unsere Informationstexte und unsere individuelle Beratung dienen dazu, gesundheitliche und gesundheitsrechtliche Inhalte zu vermitteln, Zusammenhänge zu erläutern und Handlungsmöglichkeiten aufzeigen. Gerne unterstützen wir Sie bei ihrem individuellen Anliegen. Information und Beratung durch die UPD ersetzen jedoch weder einen Arztbesuch noch eine anwaltliche Vertretung. © 2022 UPD Patientenberatung Deutschland gGmbH